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webvideos24 AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Magic Screen Agency

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen sowie Auftragserteilungen zwischen Magic Screen Agency und einem Unternehmer in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) „Unternehmer“ (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via E-Mail, Fax oder Telefon.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Magic Screen Agency
Webvideos24.de
Altstadtstr. 21
51379 Leverkusen
USt-IdNr.: DE310011551

zustande.

(3) Die Präsentation der Film bzw Videoangebote auf unserer Plattform stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Kunden eine Anfrage mit Hinblick auf ein geplantes Projekt zu senden.

Die Anfrage des Kunden bezüglich eines geplanten Projekts stellt ebenfalls kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Ein Vertrag mit der Magic Screen Agency kommt erst mit der Auftragserteilung per Email, Post oder Fax und Bestätigung durch den Kunden zustande und Bestätigung dieser durch die Magic Screen Agency.

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise gelten alle ohne MwSt. (Kleinunternehmer) Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).

(2) Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Bestellabgabe zur Anzahlung von mind. 60% des vereinbarten Nettopreises ohne MwSt.

Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.

Bei Beginn der Produktionsphase “Animation” / “Postproduktion” wird die Abschlussrechnung i.H.v. 60% des Auftragswertes ohne der gesetzlichen MwSt. gestellt. Die Übergabe der fertigen, freien Materialien erfolgt bei Zahlungseingang der Abschlussrechnung oder nach Einsendung eines Zahlungsbeleges über die entsprechende Transaktion.

(3) Sollte ein laufendes Projekt, welches zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback angewiesen ist, für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesses verweilen hat die Magic Screen Agency das Recht, bereits die Abschlussrechnung i.H. des noch ausstehenden Auftragswertes ohne die gesetzliche MwSt. zu stellen. Selbstverständlich werden Projektarbeiten noch fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.

§4 Produktionsbeginn/Arbeitsbeginn

Nach Eingang des in § 3 Abs.2 genannten Anzahlungsbetrages (ggf. Gesamtbetrag) wird das Projekt in den regulären Projektablauf integriert.

§5 Eigentumsvorbehalt

Magic Screen Agency behält sich das Eigentum an dem Filmmaterial sowie allem weiteren in Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehendem Material bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§6 Vertragssprache

(1)Als Vertragssprache steht grundsätzlich Deutsch zur Verfügung

(2)Von dieser Regelung kann im Einzelfall abgewichen werden.

§7 Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung der erstellten Filme

(1)Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, Email oder Fax) festgelegt, darf der Kunde den für Ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.

(2)Begehrt der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung bedarf es der gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

(3)Der auf webvideos24.de verwendete Ausdruck “zur völlig freien Verwendung”, beschreibt exakt diesen Umstand, nämlich die völlig freie Verwendung ausgenommen TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.

(4)Ferner erwirbt der Kunde bei Beauftragung lediglich die Nutzungsrechte an der Filmdatei selbst. Möchte er über den Film hinaus Elemente des Films (z.B. einzelne Grafiken/Illustrationen, Audio, Sprecher etc.) verwenden, bedarf dies einer zusätzlichen Einholung von Nutzungsrechten, beispielsweise durch Hinzubuchung des “Bilderpaketes” o.ä.

§8 Referenzangabe

(1)Ferner gewährt der Kunde der Magic Screen Agency, den erstellten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich die Magic Screen Agency präsentieren möchte.

(2)Ebenso gewährt der Kunde der Magic Screen Agency, das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich die Magic Screen Agency präsentieren möchte.

(3)Wünscht der Kunde die zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos nicht, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Anfrage durch den Kunden.

Die Genehmigung zur Nichtverwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos durch die Magic Screen Agency kann ggf. mit einem Aufpreis verbunden sein.

§9 Freistellungsanspruch

(1)Der Kunde sichert mit seiner Auftragsbestätigung zu, dass sämtliche, in seiner Internetpräsenz enthaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsverletzungen enthalten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass sämtliche Inhalte seiner Internetpräsenz rechtmäßig sind und durch diese keine Rechte Dritter verletzt werden.

(2)Der Kunde stellt Magic Screen Agency von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von deren Rechten durch auf Ihrer Internetpräsenz enthaltene Inhalte frei. Der Kunde übernimmt hierzu auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Magic Screen Agency einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.

§10 Rücktrittsrecht

Magic Screen Agency behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion von Videos aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion von Videos urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

§11 Haftung

(1) Magic Screen Agency haftet nicht dafür, dass die produzierten Videos bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.

(2)Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

(3)Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Magic Screen Agency.

(4)In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Magic Screen Agency nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Der Schadensersatz ist somit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

§12 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Magic Screen Agency und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Leverkusen.

(2)Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Magic Screen Agency und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Magic Screen Agency örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt. Magic Screen Agency ist jedoch auch berechtigt ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand der AGB November 2018